Gemäß Schätzungen leben 350.000 Ungarn in Deutschland.

Seit dem Mittelalter kamen immer wieder Studenten und Wandergesellen nach Deutschland. Besonders nach dem 1. Weltkrieg wirkten hier zahlreiche Künstler, Universitätsprofessoren, Ingenieure, sowie zeitweise Land- und Facharbeiter.

Erst nach 1945 können wir jedoch von einer ungarischen Bevölkerungsgruppe sprechen, als in Folge des Zweiten Weltkrieges Ungarn - aus Ungarn bzw. aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen ungarischen Königreichs - in mehreren großen Wellen in die aus Bonn regierte Bundesrepublik Deutschland kamen. Zahlreiche Ungarn erreichte das Ende des Krieges hier in Deutschland. Ab 1947 wanderten die meisten von ihnen nach Südamerika, Australien, Kanada und später in die USA aus. In Deutschland verblieben ca. 20.000 Personen. Die zweite große Welle waren die Flüchtlinge des Ungarnaufstands von 1956. Obwohl die Bundesrepublik damals jährlich ca. 300.000 Flüchtlinge aus Ostdeutschland aufnahm, nach den mehr als 12 Millionen Nachkriegs-Vertriebenen, übernahm die Bonner Regierung 10 Prozent dieser 200.000 ungarischen Flüchtlinge, d.h. 20.000 Personen. Als Teil des deutschen Wirtschaftswunders fanden auch Tausende ungarische Gastarbeiter aus dem ehemaligen Jugoslawien hier ein neues Zuhause. Später kam der Strom aus Siebenbürgen hinzu, als ebenfalls Tausende von Ungarn Rumänien verließen.

Zur Wendezeit lebten in der kommunistischen Deutschen Demokratische Republik (DDR) ca. 15.000 Ungarn.

Basierend auf den obigen Schätzungen betrug zur Zeit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 die Zahl der in Deutschland lebenden Ungarn ca. 90.000.

Von 1990 bis 2004 kamen ca. 30.000 ungarische Vertragsfachkräfte nach Deutschland, die zum Teil nach Ungarn zurückkehrten.

Das Jahr 2004 brachte grundlegende Veränderungen, als Ungarn, die Slowakei und Slowenien bzw. im Jahr 2007 Rumänien der Europäischen Union beitraten. In Folge der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union kamen sehr viele ungarische Staatsbürger bzw. Ungarn aus den Nachbarstaaten nach Deutschland. Das Statistische Bundesamt meldete 2020 ca. 210.000 ungarische Staatsbürger, deren Großteil nach 2004 nach Deutschland gekommen ist. Obwohl das ungarische Recht die doppelte Staatsbürgerschaft für Auslandsungarn ermöglicht, stammt sicherlich die Mehrzahl der in Deutschland gemeldeten ungarischen Staatsbürger aus dem heutigen Ungarn. Weitere ca. 50.000 Ungarn kamen zudem aus den Nachbarstaaten Ungarns nach Deutschland. Die obigen Schätzungen führen - auch unter Berücksichtigung des natürlichen Rückgangs - zu schätzungsweise 300.000 Ungarn in Deutschland.

Verteilungsschwerpunkte

Süddeutschland ca. 70% (Bayern, Baden-Württemberg und Hessen). In den übrigen alten Bundesländern ca. 20%. In den neuen Bundesländern ca. 10%.

Möglichkeit der doppelten bzw. mehrfachen Staatsbürgerschaft

Deutschland ermöglicht die doppelte bzw. mehrfache Staatsbürgerschaft, wenn die antragstellende Person Bürger eines oder mehrere Staaten der Europäischen Union ist, wie z.B. Ungarn, Österreich, die Slowakei und/oder Rumänien.

In solchen Fällen sind diese bestehenden Staatsbürgerschaften bei der Beantragung bzw. Verlängerung der deutschen Staatsbürgerschaft der zuständigen deutsche Behörde zu melden, die dies notiert und zur Kenntnis nimmt.