An die Mitglieder und Freunde der

Deutsch-Ungarischen Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das ungarische Volk hat am 12. April mit großer Mehrheit eine neue Regierung gewählt. Wie die Ungarn selbst, sind auch wir als Deutsch-Ungarische Freundschaftsgesellschaft gespannt darauf, welche Politik Péter Magyar als neuer Ministerpräsident verfolgen wird, und wir hoffen vor allem, dass diese Politik Ungarn zugute kommt. Seine wichtige Initiative, die 16,4 Milliarden Euro Fördermittel der EU freizubekommen, die Ungarn zustehen, dem Land aber unter der Führung Viktor Orbáns vorenthalten wurden, scheint in den ersten Wochen erfolgreich verlaufen zu sein. 

Ich habe die Bemühungen, das angespannte Verhältnis Ungarns zur Europäischen Union wieder zu entkrampfen und zu normalisieren, durchaus positiv kommentiert, als ich als DUG-Präsident im deutschen Fernsehen bei Phoenix den Antrittsbesuch von Magyar bei Bundeskanzler Merz ausführlich einordnen konnte. Zugleich habe ich aber auch auf den bemerkenswerten Vorgang hingewiesen, dass der neue Ministerpräsident mit aller Vehemenz versucht, den gewählten Staatspräsidenten Tamás Sulyok und die Mitglieder des ungarischen Verfassungsgerichts aus ihren Ämtern zu drängen, in die sie nach der ungarischen Verfassung ordnungsgemäß gewählt worden sind. Schließlich geht es dabei um essentielle Fragen der demokratischen Gewaltenteilung.

Nachdem weder der Staatspräsident noch die Verfassungsrichter den von Magyar gestellten Ultimaten zum Rücktritt gefolgt sind, hat TISZA dem Parlament vor wenigen Tagen eine Verfassungsänderung zur Beschlussfassung (17. Verfassungsänderung) vorgelegt, die u.a. die Amtszeit des amtierenden Staatspräsidenten, die eigentlich bis 2029 dauert, kurzerhand für beendet erklärt. Für Richter des Verfassungsgerichts wird zudem eine Altersgrenze von 70 Jahren eingeführt, durch die 5 der 15 Richter sofort ausscheiden müssten. Ihre Positionen könnten dann durch die neue Mehrheit umgehend neu besetzt werden, auch die des Staatspräsidenten. 

Mit einer früheren, nach der Wahl beschlossenen und bereits in Kraft getretenen Verfassungsänderung (16. Verfassungsänderung) war die Amtszeit eines Ministerpräsidenten von Ungarn auf zwei Wahlperioden beschränkt worden, rückwirkend seit 1990. Das betrifft ausschließlich Viktor Orbán, dem so eine mögliche Rückkehr ins Amt gezielt verwehrt wird. 

Mit der neuen 17. Verfassungsänderung soll nun auch eine Amtszeitbegrenzung von drei Wahlperioden für Abgeordnete der Nationalversammlung eingeführt werden, wiederum rückwirkend. Damit wäre vielen erfahrenen Oppositionspolitikern von Fidesz die Möglichkeit genommen, bei der nächsten Wahl erneut anzutreten. Da die Abgeordneten der neuen Regierungspartei TISZA allesamt ihre erste Wahlperiode durchlaufen, wären sie davon nicht betroffen. 

Weil TISZA über eine Zweidrittel-Mehrheit der Mandate im ungarischen Parlament verfügt, kann sie derartige Regelungen durchsetzen, die es in keinem anderen Land der Europäischen Union gibt. In Ungarn ist verständlicherweise bereits eine sehr kritische Debatte darüber entbrannt, ob und inwieweit sie mit demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind. Man kann davon ausgehen, dass diese Debatte früher oder später auch Deutschland und die Institutionen der EU erreichen wird.

Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in eine hoffentlich etwas kühlere Woche und freue mich darauf, möglichst viele von Ihnen bei unserem DUG-Sommertreffen am 1. Juli in Berlin zu treffen!

Mit herzlichen Grüßen 

Ihr

Gerhard Papke

Dr. Gerhard Papke

Landtagsvizepräsident NRW a.D.

Präsident der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft

in der Bundesrepublik Deutschland e.V.